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Fachanwalt seit 2012

Strafverteidiger in Heilbronn

Fachanwalt für Strafrecht seit 2012. Von der Vorladung bis zum Urteil an Ihrer Seite — konsequent, erfahren und rund um die Uhr erreichbar.

Leistungen

Wie wir Ihnen im Strafrecht helfen.

Ermittlungsverfahren

Die entscheidende Phase. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwickeln die Verteidigungsstrategie, bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Ziel ist oft die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.

Pflichtverteidigung

Bei schweren Vorwürfen haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger — und Sie dürfen ihn selbst wählen. Warten Sie nicht, bis das Gericht einen bestellt.

Hausdurchsuchung & U-Haft

Bei Durchsuchung oder Festnahme zählt jede Minute. Als Verteidiger sind wir sofort erreichbar, prüfen die Rechtmäßigkeit und begleiten die Haftprüfung.

Hauptverhandlung

Vor Gericht vertreten wir Sie mit einer klaren Strategie — vom Beweisantrag bis zum Plädoyer. Ziel ist der bestmögliche Ausgang für Sie.

Betäubungsmittelstrafrecht

Besitz, Handel, Einfuhr: Wir kennen die Wege zur Strafmilderung, von der Kronzeugenregelung (§ 31 BtMG) bis zu therapiebezogenen Alternativen (§ 35 BtMG).

Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

Steuerhinterziehung, Untreue, Insolvenzverschleppung: komplexe Verfahren, die tiefes Fachwissen und die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erfordern.

So gehen wir vor

Ihr Weg zu uns.

Häufige Fragen · Strafrecht

Was Sie wissen müssen.

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Sagen Sie den Termin ab und mandatieren Sie einen Strafverteidiger, der zunächst Akteneinsicht beantragt.
Die Gebühren richten sich nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung. Bei Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse die Kosten. Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine transparente Kostenaufstellung.
Nach § 140 StPO insbesondere bei Verbrechen, drohender Freiheitsstrafe über einem Jahr, Untersuchungshaft oder schwieriger Sach- und Rechtslage. Sie dürfen Ihren Pflichtverteidiger selbst benennen.
Bleiben Sie ruhig, leisten Sie keinen Widerstand, machen Sie keine Angaben zur Sache und rufen Sie sofort Ihren Anwalt an. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und widersprechen Sie ausdrücklich der Sicherstellung.

Ihr Anliegen im Strafrecht?

Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Chancen. Rufen Sie an oder fordern Sie Soforthilfe an.

Jetzt anrufen — +49 (0) 7131 887 88 53