Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag: Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2013. Wir sichern Ihre Ansprüche und verhandeln das Beste für Sie heraus.
Eine Kündigung trifft die meisten Menschen unvorbereitet — und setzt sie unter Zeitdruck. Denn wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Deshalb gilt: Lassen Sie eine Kündigung sofort anwaltlich prüfen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Talip Öz seit 2013 Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Heilbronn und Umgebung. Der Fachanwaltstitel steht für nachgewiesene Spezialisierung und praktische Erfahrung in einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
Häufig führt eine Kündigungsschutzklage nicht zur Rückkehr an den Arbeitsplatz, sondern zu einer Abfindung. Deren Höhe ist Verhandlungssache — und hängt entscheidend davon ab, wie gut die eigene Rechtsposition vertreten wird. Genau hier zahlt sich anwaltliche Erfahrung unmittelbar aus.
Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und erheben fristgerecht Klage vor dem Arbeitsgericht Heilbronn.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es meist nicht — die Abfindung wird verhandelt. Wir holen für Sie das Maximum heraus, gestützt auf Ihre Rechtsposition.
Unterschreiben Sie nie ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Wir prüfen und verhandeln nach.
Eine unberechtigte Abmahnung gehört aus der Personalakte entfernt. Wir wehren ungerechtfertigte Abmahnungen ab.
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Wir sorgen dafür, dass versteckte Abwertungen korrigiert werden.
Ausstehender Lohn, nicht gezahlte Überstunden, Urlaubsabgeltung: Wir setzen Ihre finanziellen Ansprüche durch.
1. Schnelle Ersteinschätzung. Bringen Sie die Kündigung mit — wir prüfen umgehend die Erfolgsaussichten und die Fristen.
2. Fristwahrung. Ist eine Klage sinnvoll, erheben wir sie fristgerecht innerhalb der drei Wochen.
3. Gütetermin. Vor dem Arbeitsgericht wird zunächst über eine gütliche Einigung verhandelt — oft mit dem Ziel einer Abfindung.
4. Durchsetzung. Kommt keine Einigung zustande, vertreten wir Sie konsequent im Kammertermin.
Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Chancen. Rufen Sie an oder fordern Sie Soforthilfe an.